Flexibilität und Transparenz

Leistungen der ProJustitia-Kanzleien werden in der Regel durch ein national und international übliches Zeithonorar abgerechnet. In Einzelfällen vereinbaren wir auch ein Pauschalhonorar – sofern die Abrechnung mittels Zeithonorar sachlich oder dem Wert nach der Angelegenheit nicht angemessen ist.

Falls gesetzlich zwingend vorgeschrieben, rechnen wir nach der entsprechenden Gebührenordnung ab. Um für unsere Mandanten eine größtmögliche Kostentransparenz zu ermöglichen, schätzen wir bei Bedarf die voraussichtliche Honorargesamtsumme und berichten laufend über die Höhe des bisher angefallenen Teilhonorars.

Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ist deutschen Rechtsanwälten bis heute standesrechtlich untersagt.

Auch wenn unterschiedliche Experten bei Bearbeitung Ihres Falls involviert sind, erhalten Sie von der ProJustitia-Zentrale nur ein Gesamtrechnung, die die erbrachten Leistungen summiert und länder- und disziplinenspezifischen Gebührensätzen Rechnung trägt.